Am heutigen Tag hat der Bundestag den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ angenommen. Der geläufigere Begriff für diese Änderung ist wohl die „Button-Lösung“.
Anpassung des Bestell-Buttons notwendig
Was dies bedeutet, ist das Unternehmen im elektronischen Verkauf an Verbraucher noch expliziter darauf hinweisen müssen, dass es sich bei einer Bestellung um eine kostenpflichtige Bestellung handelt. Ganz konkret gibt hier der Entwurf folgendes vor (§312g Abs. 3 BGB):
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur er- füllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
Das heißt für Shopbetreiber konkret, dass z.b. der Button „Bestellung absenden“ abgeändert werden muss zu „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer sehr ähnlichen Formulierung, welche sehr klar macht, dass der Verbraucher einen für ihn mit Kosten verbundenen Vertrag eingeht.
Die möglichen Folgen
Ändert man seine Beschriftung nicht ab, kann es nicht nur abgemahnt werden, sondern §§312g Abs. 4 BGB formuliert:
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht aus Absatz 3 erfüllt.
Dies bedeutet, dass ein falsch formulierter Button den kompletten Vertrag nicht zustande kommen lässt.
Drei Monate Zeit ab Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Da der Entwurf heute im Bundestag verabschiedet wurde, muss er noch vom amtierenden Bundespräsidenten unterzeichnet werden und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es ist gut möglich, dass dies noch diesen Monat geschieht. Drei Monate nach Veröffentlichung tritt die Änderung in Kraft und wird somit für alle Onlineshops in Deutschland verbindlich, somit sollte man die Änderung lieber zeitnah vornehmen.
Quelle:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/03/02/button-losung-verabschiedet/
Hinweis:Dieser Text ist eine allgemeine Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete Beratung richten Sie sich bitte an ihren Rechtsbeistand.